Swiss Banking - new guidelines against climate change

August 2022 - In June 2022, the Swiss Bankers Association has issued new guidelines stipulating minimum requirements for integrating sustainability criteria into investment and mortgage advice. Will the Swiss financial centre thus become an international pioneer for sustainable finance?

Article in German

Swiss Banking (SBVg), die Branchenorganisation der Banken, möchte, dass sich ihre Mitglieder aktiv an der Umsetzung der vom Bundesrat definierten Klimastrategie beteiligen. Mit den am 28.6.2022 publizierten Selbstregulierungen im Bereich «Sustainable Finance» werden ESG-Kriterien (Environmental, Social, Governance) integraler Bestandteil bei der Hypothekar-Beratung wie auch bei der Anlageberatung und Vermögensverwaltung. Die neuen Selbstregulierungen sind für die Mitglieder der SBVg verbindlich und treten per 1.1.2023 in Kraft (mit Übergangsfristen teilweise bis 1.1.2025).

ESG im Kontext der Hypothekar-Beratung

Laut SBVg sind Immobilien für etwa ein Viertel der Schweizer CO2-Emissionen verantwortlich. Mit der «Richtlinie für Anbieter von Hypotheken zur Förderung der Energieeffizienz» werden die Beraterinnen und Berater der Mitgliedsinstitute verpflichtet, im Rahmen ihrer Gespräche rund um die Finanzierung von Immobilien, die Energieefffizienz einer Liegenschaft sowie allfällige Sanierungsmassnahmen anzusprechen und so die Liegenschaftsbesitzer für energetische Belange zu sensibilisieren.

Da die meisten Banken, resp. deren Mitarbeitenden über kein bauspezifisches Knowhow verfügen, sieht die Regulierung in diesem Bereich nur eine sogenannte qualitative Beratung vor. Dazu gehört insbesondere der Hinweis auf Förderprogramme von Bund und Kantonen (z.B. Energiefranken). 

Eine weitere «Kann-Bestimmung» räumt den Mitgliedern die Möglichkeit ein, durch die Ausgestaltung ihrer Konditionen, der Nachhaltigkeit dienende bauliche Massnahmen zu fördern, z.B. durch einen tieferen Zins oder eine längere Amortisationsdauer. Wir sind gespannt darauf, wie die verschiedenen Banken davon Gebrauch machen werden.

Anwendungsbereich und Umsetzung

Da die Energieeffizienz einer Immobilie schon immer ein wichtiges Element der Bestimmung ihres Wertes war, erwarten wir insgesamt, dass die praktischen Auswirkungen dieser neuen Regulierung wenig spürbar sein werden. Zudem kommt sie nur bei der Beratung von Privatpersonen zur Anwendung, die z.B. ihr Eigenheim oder ein Feriendomizil finanzieren möchten. Weil sich juristische Personen wie Immobilienverwaltungen im Rahmen ihrer professionellen Tätigkeit mit der Sanierung und dem Werterhalt von Liegenschaften befassen, sind solche Beratungen von der Regelung ausgenommen. Ebenso verhält es sich mit Gesprächen, die im Rahmen der Finanzierung von Stockwerkeigentum geführt werden. Letzteres aus dem pragmatischen Grund, weil eine einzelne Partei meist nicht für die Massnahmen, welche die gesamte Liegenschaft betreffen, entscheiden kann.

… und in der Vermögensverwaltung

Die gleichentags publizierten «Richtlinien für die Finanzdienstleister zum Einbezug von ESG-Präferenzen und ESG-Risiken bei der Anlageberatung und Vermögensverwaltung», sollen gemäss SBVg das Finanzdienstleistungsgesetz (FIDLEG) rechtlich konsistent ergänzen und ersetzen den bisherigen Leitfaden zum Thema.

Demnach werden die Mitglieder verpflichtet, auch bei der Anlageberatung und Vermögensverwaltung ESG-Kriterien zu beachten und ihre Kundinnen und Kunden, neben den Risiken und Ertragschancen von Anlagen, auch zu ihren ESG-Präferenzen zu befragen – mit dem entsprechenden Verwaltungs- und Dokumentationsaufwand …

Die Weisung enthält umfangreiche Bestimmungen, wie diese Befragung resp. die Antworten der Kunden zu interpretieren sind, insbesondere für den Fall, wenn ein Kunde keine spezifischen ESG-Präferenzen hat oder sich dazu nicht äussern möchte. Der breite Interpretationsspielraum (für die Banken) hat denn auch bereits zu einigen kritischen Kommentaren in den Medien geführt …

Anwendungsbereich und Umsetzung

Die neue Regelung kommt im Übrigen nur für die Erbringung von Vermögensverwaltung und portfolio- und transaktionsbasierter Anlageberatung zur Anwendung. Execution-only sowie übrige Finanzdienstleistungen sind davon ausgenommen. Ähnlich wie im Fall der Regelung für Hypothekar-Beratungen sind auch hier institutionelle Kunden (gem. FIDLEG) ausgenommen. Professionelle Kundinnen und Kunden können auf die Informations-, Dokumentations- sowie Rechenschaftspflichten verzichten.

Die SBVg räumt ihren Mitgliedern Zeit bis zum 1.1.2024 ein, die Richtlinie für neue Kunden einzuführen. Bei bestehenden Kunden müssen die ESG-Präferenzen und deren Umsetzung in Anlagelösungen bis 1.1.2025 in Erfahrung bzw. in Einklang gebracht werden.

Ein weiteres wichtiges Thema der Regelung betrifft die Aus- und Weiterbildung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Nach dem Willen der SBVg soll durch eine angemessene Schulung insbesondere der Gefahr von Greenwashing entgegengewirkt werden.

Ausblick und internationale Entwicklungen

In ihren Mitteilungen schreibt die SBVg, dass jede Selbstregulierung einem Lebenszyklus unterliegt. Damit drückt sie aus, dass alles, und insbesonere das Thema Nachhaltigkeit im Grossen und Sustainable Finance im Spezifischen, in stetiger Entwicklung ist.

Die praktisch zeitgleiche Veröffentlichung der Swiss Climate Scores, eine Best-practice Transparenz zur Klimaverträglichkeit von Investitionen, durch den Bund zusammen mit der Finanzindustrie und NGOs entwickelt, ist u.E eine Bestätigung für diese Entwicklung. Swiss Climate Scores soll die Transparenz bei der klimaverträglichen Ausrichtung von Finanzanlagen und Anlageentscheidungen zu Gunsten der globalen Klimaziele fördern.

Es bleibt abzuwarten, ob diese und allenfalls weitere Initiativen den Finanzplatz Schweiz als führenden Standort für Sustainable Finance stärken werden. Dass sie notwendig und richtig sind zeigt ein Blick nach Europa, wo die EU mit der sog. «Taxonomie» ein umfangreiches Klassifizierungssystem zur Definition «ökologisch nachhaltiger Geschäftsaktiviten» entwickelt hat und laufend ausbaut.

Auch bei Mazars steht das Thema Nachhaltigkeit ganz oben auf der Prioritätenliste. Unsere Experten freuen sich, Sie bei der Analyse, Definition und Umsetzung Ihrer Nachhaltigkeitsziele zu unterstützen.

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